Das Recht auf Beschwerde

Die Beschwerde ist ein aufwändigeres Verfahren als die Anregung und die Aussprache. Sie wird deshalb von deinen Vorgesetzten ernster genommen.

Wann solltest du eine Beschwerde
erheben?

• Wenn du keine andere Möglichkeit siehst, dich zu wehren. Beispielsweise wenn eine Diskussion mit dem Vorgesetzten nichts bringt oder mehrmals abgeklemmt wurde.
• Wenn du es nötig findest, den Vorgesetzten wegen Schikanen offiziell zur Rechenschaft zu ziehen.
• Wenn der Befehl eines Vorgesetzten deine Gesundheit oder diejenige von dir oder deinen Kollegen gefährdet.

Wogegen kannst du Beschwerde erheben?

• Herabwürdigende Behandlung: Wenn du schikaniert wirst oder dein Vorgesetzter dich vor den Kameraden lächerlich macht.
• Ehrverletzungen und Beschimpfungen: Verleumdungen, Beschimpfungen («Idiot, Querulant, Lügner, etc.»), speziell auch rassistischer oder sexistischer Art.
• Verletzung deiner Privatsphäre (DR Artikel  94): Wenn der Vorgesetzte in deinen persönlichen Effekten wühlt und deine Literatur (z.B. diese Zeitung) untersucht.
• Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte: Verstösse gegen das Recht auf Information.
• Verstösse gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung (DR Artikel 96): Niemand kann dir verbieten, deine Meinung zur Armee und zum Dienstbetrieb zu äussern. Drohungen und Schikanen wegen deiner Meinung sind unzulässig.

Wie musst du vorgehen?
Die Beschwerde musst du innerhalb von fünf Tagen nach einer ergebnislosen Aussprache (beziehungsweise – falls du keine Aussprache hattest – fünf Tage nach dem auslösenden Ereignis) einreichen. Richtet sie sich gegen Angehörige der eigenen Einheit, geht sie an den Kadi. Richtet sie sich gegen den Kadi oder höhere Offiziere, geht sie an deren Vorgesetzte.
Der Vorgesetzte ist verpflichtet, jede Beschwerde so rasch wie möglich zu behandeln (während des Dienstes «wenn immer möglich» innerhalb von fünf Tagen). Der zuständige Vorgesetzte muss dich anhören und du bist berechtigt, alle Beschwerdeakten einzusehen (DR, Artikel 108.2). Bereite dich auf dieses Gespräch vor und lass dich nicht einschüchtern. Der Entscheid über deine Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Wenn du mit dem schriftlichen Entscheid nicht zufrieden bist, kannst du den Beschwerdeentscheid an die nächste Instanz (nächsthöherer Vorgesetzter) weiterziehen. Dazu hast du im Dienst nur zwei Tage Zeit, ausser Dienst fünf Tage. Wenn die Beschwerdeinstanz deine Beschwerde nicht behandelt, macht sie sich strafbar (Unterdrückung einer Beschwerde, Missbrauch der Befehlsgewalt). In solchen Fällen kannst du gegen sie eine Strafklage einreichen.

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