GSoA gewinnt vor Bundesgericht

Ein Sieg für die direkte Demokratie: Die Stadt St. Gallen darf für Unterschriftensammlungen in Kleingruppen in der Fussgängerzone keine Bewilligung mehr verlangen. Das kantonale Justiz- und Polizeidepartement hatte bereits festgehalten, dass die Bewilligungspflicht in der Stadt St. Gallen rechtlich nicht haltbar ist. Doch die uneinsichtige Stadtregierung hatte den Entscheid angefochten – ganz nach dem Motto: “Die Stadt gehört uns.” Das Bundesgericht hat nun letztinstanzlich zugunsten der GSoA entschieden. Wir hoffen, dass die Schikanierung von AktivistInnen damit endgültig aufhört.

Der Tagesanzeiger berichtet ausführlich über den Fall.

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