Armee XXI : Leer einlegen

Leer einlegen ist nicht dasselbe wie Stimmfreigabe. Leer einlegen bedeutet, dass wir mit beiden gebotenen Alternativen – bewaffnete Neutralität oder bewaffneter Interventionismus – nicht einverstanden sind. Was die Welt braucht, sind nicht Schweizer Soldaten sondern zivile Hilfe. Dieser Text formuliert unsere Meinung zur Armee XXI.

Mit der Abstimmung über das Militärgesetz vom 18. Mai 2003 soll ein Reform-Prozess der Armee zu einem (vorläufigen) Ende geführt werden, der dem unbeteiligten Betrachter von aussen gar nicht anders als ein jahrzehntelanges Gewurstel vorkommen konnte. Der Verlust des Status der «heiligen Kuh» nach den ersten GSoA-Initiativen und der FA/-18 – Abstimmung und der rasante europäische Integrationsprozess haben die Schweizer Armee vor ernsthafte inhaltliche Probleme gestellt, deren erste Auswirkungen die Armee 95 war. Die Armee 95 war von Beginn weg ein Flickwerk verschiedenster Interessen (die damals noch überwiegenden Interessen zwischen den Gralshütern der immerwährenden Neutralität und den Kräften, die gegenüber einer Annäherung an die Nato offen waren), die unmöglich miteinander vereinbart werden konnten. In der Folge, unter der Departementsleitung von Adolf Ogi, gewannen langsam aber sicher diejenigen Kräfte in der Armee die Oberhand, die die Armee zu einer moderneren, kleineren und international einsatzfähigen Armee ausbauen wollten. Erste Stationen waren die Beteiligung an der Nato-Partnerschaft für den Frieden im Jahre 1996 und der Brunner-Bericht 1998, der den Abschied von der bewaffneten Neutralität in die Wege leitete. Auffallend war bei diesen Entwicklungen, dass sich die Armeeplaner mehr und mehr inhaltlich auf das Konzept des «Konfliktmanagements» durch souveräne Staaten, für welches vor allem die Nato stand, festlegten, statt auf ein Konzept kollektiver Sicherheit im Rahmen der Uno, welches bei der Blauhelmabstimmung 1994 noch im Vordergrund stand. Die Ausrichtung der Armee auf internationale Einsätze wurde mit der Veröffentlichung des sicherheitspolitischen Berichtes «Sicherheit durch Kooperation» im Jahre 2000 offensichtlich, der die Grundlage für das Armeeleitbild «Armee XXI» bildete. Die heikle Frage, diejenige über Auslandseinsätze der Schweizer Armee, wurde dann aus der Gesamtrevision des Militärgesetzes herausgelöst, um diese nicht zu gefährden, und dann als «vorgezogene Teilrevision des Militärgesetzes» im Jahr 2001 abgestimmt. Nachdem durch Referendumsdruck zumindest das obligatorische Uno-/ Osze-Mandat im Gesetz verankert werden konnte, wurde das Gesetz mit 51 Prozent der Stimmen angenommen. Nun steht also die Gesamtrevision des Gesetzes an.

Bei Betrachtung der Gesamtrevision fällt auf, dass in den letzten Jahren- neben den Vertretern der internationalen Kooperation mit den westlichen Staaten – vor allem die Wirtschaft die stärkste Lobby in Bundesbern besass. In der «Armee XXI» sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Armee, die bisher durch die Absenzen in den Wiederholungskursen verursacht wurden, auf junge Männer verlagert werden, die zukünftig im Alter von 20 bis 27 Jahren fast ein Jahr Militärdienst leisten müssen. Für viele junge Männer bedeutet dies, dass die tertiäre Ausbildung an Universitäten oder Fachhochschulen zusätzlich erschwert oder verzögert wird. Die RS wird je nach Truppengattung zwischen 18 und 21 Wochen lang, bis 15 Prozent der Rekruten können den Dienst neu am Stück leisten wenn sie wollen. Die als radikal bezeichnete Verkleinerung der Armee von 360’000 auf 220’000 (140’000 Aktive und 80’000 Reserve) Soldaten ist also vor allem auf eine andere Staffelung der Dienstzeit zurückzuführen. Die effektive Zahl der Diensttage wird aber nur unwesentlich gekürzt – und dem einzelnen Soldaten werden gerade mal 20 Tage erlassen. Um für die Armee genügend Offizieren zu finden, kann die Armee Soldaten noch immer zu einem Dienstgrad zwingen.

Was nach der Abstimmung über die vorgezogene Teilrevision zu erwarten war, tritt mit der Gesamtrevision auch ein: Die Bedingungen für Auslandeinsätze werden weiter verwässert. «Zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen können auf Ersuchen einzelner Staaten oder internationaler Organisationen Truppen entsandt werden», wobei der «Bundesrat die Art der Bewaffnung bestimmt», wie es im Artikel 69 heisst. Diese Formulierung würde also auch die Einsätze an internationalen Militäreinsätzen ohne Uno- oder Osze-Mandat erlauben. Diejenigen Kräfte, die sich bei der Abstimmung der Teilrevision für ein friedenspolitisches Ja eingesetzt haben, hätten bei diesem Punkt eigentlich auf die Barrikaden steigen müssen…

Eine weitere bedauerliche Entwicklung setzt bei der Frage der nachrichtendienstlichen Kompetenzen ein. Mit der Annahme der Reform erhält der militärische Nachrichtendienst nach Artikel 99 die Möglichkeit, «Informationen über Personen, die bei Gelegenheit seiner Tätigkeit anfallen (!), dem Bundesamt für Polizei weiterleiten.» Der Schnüffelstaat lässt grüssen…

Neben diesen bedauerlichen Entwicklungen sollen aber auch alte Pfründe fallen: Die Armee würde zukünftig keine territorial verankerte Einheiten mehr haben, sondern mobile Einheiten. Das heisst, dass in den Kantonen Zeughäuser geschlossen und Stellen abgebaut werden müssen. Auch die Zahl der Generalstabsoffiziere würde abgebaut. Mit der Reform, die der Bundesrat als «tief greifenden Umbau» bezeichnet, muss der Kostendruck auf die Armee auch weiter zunehmen.

Zusammenfassend muss man sagen: Die Armeereform ist keineswegs zufriedenstellend ausgefallen. Sie klammert die wirklich dringenden Fragen über eine Neugestaltung der schweizerischen Sicherheits- und Friedenspolitik und die Prioritätenverschiebung hin zu ziviler Friedensförderung aus. Welchen Beitrag braucht die Welt sinnvollerweise von der Schweiz: Einen zivilen oder einen militärischen? Auf diese Frage ist die Armee XXI keine glaubwürdige Antwort. Ebenso absurd ist vor dieser Frage aber das Festhalten an einem Prinzip der bewaffneten Neutralität und an einer überdimensionierten Armee 95. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass diejenigen Kräfte, die für eine Rückkehr zur bewaffneten Landesverteidigung einstehen, durch den heute stattfindenen Irak-Krieg gestärkt werden. Darum sagen wir: Auf falsche Fragen gibt es keine richtigen Antworten. Die GSoA empfiehlt daher, zur Revision der Militärgesetzrevision leer einzulegen.


Der Revision des Bevölkerungsschutzes kann hingegen zugestimmt werden, weil hier ein Abbau passieren soll, der der tatsächlichen Bedrohungslage der Schweiz zumindest angepasster erscheint. Der Zivilschutz wird nicht mehr primär auf bewaffnete Konflikte hin konzipiert, sondern in erster Linie auf die Katastrophenhilfe. Damit verbunden ist ein Abbau von 280’000 Personen auf höchstens 120’000. Die Dienstzeit soll mit 40 beendet sein, wer Militär geleistet hat, ist nicht mehr Zivilschutz-pflichtig. Dafür soll aber die Grundausbildung neu 2-3 Wochen dauern. Mit der Reform übernehmen in erster Linie die Kantone die Ausbildung und den Einsatz der Truppen ausser bei nationalen Katastrophen.

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